Fördermodelle
Die RKK unterscheidet zwischen Projekt- und Strukturbeiträgen. Doppelsubventionierungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Projektbeiträge | Strukturbeiträge | |
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Gesuchsteller | Kulturschaffende mit einmaligem Projekt. (Produktionen, Veranstaltungen, Vermittlungsprojekte) |
Institutionen und Festivals, deren (Jahres-) Programm sich aus verschiedenen Gastspielen und/oder Eigen- & Koproduktionen zusammen-setzt. Ausgenommen sind Ensembles (wie Musik- und Theatergruppen) sowie lokale Vereinskultur. |
Zwingende Voraussetzungen |
Projekt hat regionale Ausstrahlung, Beteiligte sind (mind. teilweise) professionell ausgerichtet, Gesuchsteller*in ist im Perimeter der RKK wohnhaft und/oder der Aufführungsort liegt in einer RKK-Mitgliedsgemeinde Weitere Kriterien |
Institution/Festival hat bereits während mehreren Jahren Qualität, Kontinuität & Professionalität bewiesen und ist im Perimeter der RKK situiert. Andernfalls vorerst Unterstützung via Projektbeiträge Weitere Kriterien |
Periodizität | Einmalige Projektunterstützung auf Gesuch hin. | Jährlich wiederkehrende Unterstützungs-beiträge. Müssen pro Kalenderjahr beantragt werden |
Eingabe Gesuch | Ab 01. April 2019 via Onlineformular Weitere Informationen |
Zustellung an RKK-Geschäftsstelle per Email Weitere Informationen |
Eingabefrist | Die Beitragsgesuche müssen spätestens 6 Wochen vor dem öffentlichen Projektstart bei der RKK eintreffen (Premiere / Vernissage, Veröffentlichung Album / Buch o.Ä.). Gesuche müssen spätestens 6 Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin bei der RKK eintreffen, um in dieser berücksichtigt werden zu können |
31. Oktober (jeweils für das Folgejahr) Später eingereichte Gesuche werden abgelehnt. |