Kulturförderung Region Luzern

Strukturbeiträge

Ein Strukturbeitrag ist ein Förderbeitrag an eine kulturelle Institution oder ein Festival, deren (Jahres-) Programm sich aus verschiedenen Gastspielen und/oder Eigen- & Koproduktionen zusammensetzt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf RKK-Beiträge. Änderungen vorbehalten.

Förderkriterien

Allgemeine Förderkriterien

RKK-Mitgliedschaft

Es werden nur Kulturinstitutionen und Festivals im Perimeter der RKK-Mitgliedsgemeinden unterstützt! Diese müssen einen klaren Fokus auf die darstellenden Künste haben (Musik, Theater, Tanz, Literatur, bildende Kunst, Film).

Regionale Ausstrahlung

Eine klare regionale Ausstrahlung ist das wichtigste Förderkriterium für Strukturbeiträge. Die RKK versteht darunter:

Einbezug der regionalen Kulturszene

Die Institution ist gut vernetzt mit der regionalen Kulturszene und bietet ihr eine Plattform.

Professionalität

Die Institution wird professionell geführt und führt eine kaufmännische Buchhaltung. Die kulturellen Inhalte haben einen hohen Anspruch an Professionalität.

Qualität

Aktualität und Kontinuität, Originalität, Authentizität, Resonanz, Innovation

Subsidiarität

Vor- und Eigenleistungen durch Gesuchstellende werden erbracht, Dritte beteiligen sich angemessen an der Finanzierung (Standortgemeinde, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding etc.).

Gesuche, welche nach dem 31. Oktober bei der RKK eingehen, werden abgelehnt

Von der Förderung ausgenommen

Neue Institutionen / Festivals

Es werden nur Institutionen / Festivals unterstützt, welche bereits während mehreren Jahren eine hohe Qualität, Kontinuität & Professionalität gezeigt haben. Andernfalls ist zuerst ein Gesuch für Unterstützung via Projektbeiträge einzureichen.

Festivals mit kommunaler Ausstrahlung

Lokale Institutionen / Festivals, welche vorwiegend Publikum aus der eigenen Gemeinde anziehen, sind bei der Standortgemeinde einzureichen.

Festivals ausserhalb der RKK-Region

Festivals/Institutionen, welche nicht im Perimeter der RKK situiert sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ensembles

Die RKK führt explizit keine Ensembleförderung im Rahmen von Strukturbeiträgen. Unterstützungsbeiträge an Ensembles (wie z.B. Musik- oder Theatergruppen) sind immer an konkrete Projekte gebunden und werden im Rahmen der Projektförderung abgewickelt.

Wichtig

Das Deckblatt ist online auszufüllen und als erste Seite dem Gesuch beizufügen. Es finden sich darauf auch sämtliche Angaben zu den zusätzlich einzureichenden Unterlagen.
Die Gesuchsdossiers sind knapp und präzise zu halten und zusätzliche Unterlagen als Anhang beizufügen. Bitte nur EIN PDF-Dokument einreichen!
Speicherintensive Anhänge(z.B. Musik, Bilder, etc) sind in den Gesuchsunterlagen auf einen externen Server (z.B. Dropbox, o.ä) zu verlinken.
Unvollständige Gesuche werden abgelehnt.

Über den Entscheid informiert die RKK die Gesuchstellenden jeweils im Dezember. Wird ein Beitrag zugesprochen, ist die Unterstützung durch die RKK in den Informationsmitteln und Publikationen des Gesuchstellers mit RKK-Logo zu erwähnen.