Kulturförderung Region Luzern
Gesuch · Förderung

Projektbeiträge

Ein Projektbeitrag ist ein Förderbeitrag an ein einmaliges kulturelles Projekt (Veranstaltung, Produktion oder Vermittlungsprojekt) innerhalb der Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf RKK-Beiträge. Änderungen vorbehalten.

Förderkriterien

Allgemeine Förderkriterien

RKK-Mitgliedschaft

Es werden nur Institutionen und Kulturschaffende aus den RKK-Mitgliedsgemeinden unterstützt. Ausschlaggebend hierbei sind:

Regionale Ausstrahlung

Es werden nur Projekte mit regionaler Ausstrahlung unterstützt. Projekte mit kommunaler Ausstrahlung (bspw. lokale Vereine, welche vorwiegend in der eigenen Gemeinde aktiv sind) sind bei der Standortgemeinde einzureichen, überregionale Projekte beim Kanton. Ausschlaggebend für eine regionale Ausstrahlung sind:

Professionalität

Das Projekt verfolgt einen professionellen Anspruch. Die Beteiligten sind (mind. teilweise) professionell ausgebildet. Den beteiligten Künstler*innen werden Honorare und Gagen gemäss den Richtwerten der entsprechenden Berufsverbände ausgezahlt.

Qualität

Aktualität und Kontinuität, Originalität, Authentizität, Resonanz, Innovation sowie Diversität

Realistische Budgetierung

Die eingereichten Budgets und Finanzierungspläne sollen realistisch sein und die tatsächlichen Verhältnisse möglichst genau abbilden. Die RKK spricht keine Defizitgarantien.

Subsidiarität

Vor- und Eigenleistungen durch Gesuchstellende werden erbracht, Dritte beteiligen sich angemessen an der Finanzierung (Standortgemeinde, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding etc.).

Von der Förderung ausgenommen

Architektur

Architekturprojekte und entsprechende Veranstaltungen gehören nicht zum primären Förderauftrag der RKK. Ausserordentliche Projekte mit besonders engem Bezug zu einer RKK-Gemeinde können in Ausnahmefällen geprüft werden.

Bildende Kunst

Produktionsbeiträge an Ausstellungen in der Region.

Voraussetzungen:

Ausstellungsbeiträge an Ausstellungen in der Region

Voraussetzungen:

Druckkostenbeiträge

Werden vergeben an:

Ankäufe von Kunstwerken

Werden nicht getätigt.

Film

Die Filmförderung ist in erster Linie Sache des Kantons und des Bundes. Die RKK unterstützt:

An Konzeptionierungen werden keine Beiträge gesprochen.

Literatur

Druckkostenbeiträge

Werden vergeben an:

Nicht unterstützt werden:

Veranstaltungsbeiträge:

Werden vergeben an:

Musik

Album-Produktionsbeiträge

Werden vergeben an:

Werden nicht vergeben an:

Veranstaltungsbeiträge

Werden vergeben an:

Werden nicht vergeben an:

Kompositionsbeiträge

Werden vergeben an:

Voraussetzung:

Theater / Tanz

Produktionsbeiträge an Theater- und Tanzproduktionen

Werden vergeben an:

Von der Förderung ausgeschlossen sind Kindertheater, bei welchen nur Darsteller*innen im Kindesalter auftreten

Weitere / Spartenübergreifende Projekte

Spartenübergreifende Projekte

Bei spartenübergreifenden Projekten gelten die Förderkriterien der betroffenen Sparten sinngemäss.