Förderkriterien
Allgemeine Förderkriterien
RKK-Mitgliedschaft
Es werden nur Institutionen und Kulturschaffende aus den RKK-Mitgliedsgemeinden unterstützt. Ausschlaggebend hierbei sind:
- Bei Veranstaltungsbeiträgen der Aufführungsort
- Bei Produktionsbeiträgen der Wohnsitz der Hauptbeteiligten. Sind die Hauptbeteiligten nicht klar definiert, ist der Hauptwirkungsort der Produktion entscheidend (z.B. Atelierdomizil, Proberaum, regelmässig wiederkehrender Aufführungsort). In Ausnahmefällen kann auch ein besonderer, enger Bezug zu einer RKK-Gemeinde der Grund sein, dass ein Gesuch geprüft wird.
- Produktionen, die lediglich durch früheren Wohnsitz, Ausbildung, Arbeits- und Heimatort der Beteiligten mit der Region verbunden sind, werden als Veranstaltungen behandelt
Regionale Ausstrahlung
Es werden nur Projekte mit regionaler Ausstrahlung unterstützt. Projekte mit kommunaler Ausstrahlung (bspw. lokale Vereine, welche vorwiegend in der eigenen Gemeinde aktiv sind) sind bei der Standortgemeinde einzureichen, überregionale Projekte beim Kanton. Ausschlaggebend für eine regionale Ausstrahlung sind:
- Öffentliche Wirkung und Resonanz in der Region
- Förderung einer regionalen Identität
- Ausgewogene Berücksichtigung von Angeboten in Zentren und kleineren Gemeinden
- Vernetzungspotential
- Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt in der Region
Professionalität
Das Projekt verfolgt einen professionellen Anspruch. Die Beteiligten sind (mind. teilweise) professionell ausgebildet. Den beteiligten Künstler*innen werden Honorare und Gagen gemäss den Richtwerten der entsprechenden Berufsverbände ausgezahlt.
Qualität
Aktualität und Kontinuität, Originalität, Authentizität, Resonanz, Innovation sowie Diversität
Realistische Budgetierung
Die eingereichten Budgets und Finanzierungspläne sollen realistisch sein und die tatsächlichen Verhältnisse möglichst genau abbilden. Die RKK spricht keine Defizitgarantien.
Subsidiarität
Vor- und Eigenleistungen durch Gesuchstellende werden erbracht, Dritte beteiligen sich angemessen an der Finanzierung (Standortgemeinde, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding etc.).
Von der Förderung ausgenommen
- Projekte, die bereits über die Strukturbeiträge mitfinanziert werden (bspw. Veranstaltungen, welche im Rahmen des (Jahres-)Programmes einer durch einen Strukturbeitrag geförderten Institution / Festivals gezeigt werden)
- Rechercheprojekte
- Werkbeiträge ohne Bezug auf ein konkretes Vorhaben
- Auswärtsaktivitäten (Tourneen) lokaler Kulturschaffender. Bitte wenden Sie sich dafür an den Kanton Luzern
- Veranstaltungen ohne Eintritt oder lediglich mit einer Kollekte
- Geschlossene Veranstaltungen
- einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten sowie Event-Veranstaltungen in kommerziellen Lokalitäten (wie z.B. Clubs oder Bars)
- Ausbildungen, Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen, Schultheater und -Projekte, pädagogische Projekte und Kurse mit kommerziellem Hintergrund
- Projekte und Institutionen, welche primär der Tourismus- und Wirtschaftsförderung dienen
- Benefizveranstaltungen, politische Veranstaltungen, Kongresse, Symposien, Workshops, usw.
- Infrastruktur wie Technik, Mobiliar, Internetauftritte etc.
- Museen
Architektur
Architekturprojekte und entsprechende Veranstaltungen gehören nicht zum primären Förderauftrag der RKK. Ausserordentliche Projekte mit besonders engem Bezug zu einer RKK-Gemeinde können in Ausnahmefällen geprüft werden.
Bildende Kunst
Produktionsbeiträge an Ausstellungen in der Region.
Voraussetzungen:
- Künstler*in ist im Perimeter der RKK wohnhaft
- Inhalte werden speziell für Ausstellungsort in der RKK-Region produziert
Ausstellungsbeiträge an Ausstellungen in der Region
Voraussetzungen:
- Institution ist im Perimeter der RKK situiert
- Ausstellungen in kommerziellen Lokalitäten (wie Restaurants und Cafés) und privaten Galerien werden nicht unterstützt
Druckkostenbeiträge
Werden vergeben an:
- Werkausgaben von Kunstschaffenden aus der Region
- Kunstkataloge, die eine Ausstellung einer Künstler*in aus der Region begleiten
- Kunstgeschichtliche Publikationen, deren Autor*in oder/und Thema einen starken Bezug zur Region haben
- Publikationen im Selbstverlag und/oder auf eigene Kosten, werden nur dann unterstützt, wenn eine angemessene Verbreitung der Publikation belegt werden kann.
Ankäufe von Kunstwerken
Werden nicht getätigt.
Film
Die Filmförderung ist in erster Linie Sache des Kantons und des Bundes. Die RKK unterstützt:
- Projekte in der Phase der Realisation/Postproduktion, welche sich inhaltlich mit einem kulturellen Thema im engeren Sinne (künstlerische Ausdrucksformen) mit klarer regionaler Ausstrahlung befassen (z.B. Dokumentarfilm über die Luzerner Musikszene)
- Filmfestivals mit regionalem Bezug
An Konzeptionierungen werden keine Beiträge gesprochen.
Literatur
Druckkostenbeiträge
Werden vergeben an:
- Publikationen von Autor*innen aus der Region oder/und mit engem thematischem Bezug zur Region
- Biografien von wichtigen kulturellen Persönlichkeiten aus der Region
Nicht unterstützt werden:
- Publikationen im Selbstverlag und/oder auf eigene Kosten
- Wissenschaftliches Arbeiten und entsprechende Publikationen
- Neuauflagen bestehender Publikationen
- Sachbücher, es sei denn, sie befassen sich inhaltlich mit einem kulturellen Thema im engeren Sinn (künstlerische Ausdrucksformen) mit klarer regionaler Ausstrahlung
Veranstaltungsbeiträge:
Werden vergeben an:
- Literaturveranstaltungen (z.B. Lesungen) mit regionaler Beteiligung/Ausstrahlung im Perimeter der RKK
Musik
Album-Produktionsbeiträge
Werden vergeben an:
- Produktionen von Einzelkünstlern und Formationen aus der Region.
Werden nicht vergeben an:
- Kostenlos veröffentlichte Songs (z.B. Gratisdownloads)
- Demos
- Ausbildungen, Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen, Schultheater und -Projekte, pädagogische Projekte und Kurse mit kommerziellem Hintergrund
Veranstaltungsbeiträge
Werden vergeben an:
- Konzerte von Ensembles, Bands, Musikgruppen, Orchestern, Chören im Perimeter der RKK
- Musicals, sofern es sich um Eigenproduktionen regionaler Produzent*innen handelt und ein hoher künstlerischer Anspruch verfolgt wird.
Werden nicht vergeben an:
- Es können keine zusätzlichen Beiträge für Release-Veranstaltungen unterstützter Albumproduktionen beantragt werden. Kosten für Release-Veranstaltungen können im Gesuch für die Albumproduktion budgetiert werden.
Kompositionsbeiträge
Werden vergeben an:
- Werke von Komponist*innen aus der Region
Voraussetzung:
- Aufführung in der Region oder Albumproduktion
Theater / Tanz
Produktionsbeiträge an Theater- und Tanzproduktionen
Werden vergeben an:
- Stücke mit professionell ausgebildeten Beteiligten
- Stücke mit Laiendarstellern, die von erfahrenen Profis (Regie) geleitet werden
- In beiden Fällen muss das Gesuch ein Regiekonzept enthalten
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kindertheater, bei welchen nur Darsteller*innen im Kindesalter auftreten
Weitere / Spartenübergreifende Projekte
Spartenübergreifende Projekte
Bei spartenübergreifenden Projekten gelten die Förderkriterien der betroffenen Sparten sinngemäss.