Kulturförderung Region Luzern

Förderkriterien

Die Regionalkonferenz Kultur RKK fördert kulturelle Institutionen und Festivals sowie Einzelprojekte mit finanziellen Beiträgen (Projektbeiträge und Strukturbeiträge). Die Förderung umfasst künstlerische Ausdrucksformen von Kultur, wie Musik, Theater, Tanz, Film, Literatur, bildende Kunst und deren Vermittlung.

Allgemeine Förderkriterien (Struktur- und Projektbeiträge)

RKK-Mitgliedschaft: Es werden grundsätzlich nur Institutionen und Kulturschaffende aus den RKK-Mitgliedsgemeinden unterstützt! Ausschlaggebend dabei sind:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf RKK-Beiträge.

Spezifische Förderkriterien für Projektbeiträge

Die RKK vergibt Projektbeiträge an Veranstaltungen, Produktionen und Vermittlungsprojekte innerhalb der Kultursparten.

Konkret sind dies (Liste nicht abschliessend):

Veranstaltungsbeiträge an:

Produktionsbeiträge an regionale Theater- und Tanzproduktionen

In beiden Fällen muss das Gesuch ein Regiekonzept enthalten.

CD-Produktionsbeiträge

Weitere Projekte

Druckkostenbeiträge

in der Sparte bildende Kunst an:

in der Sparte Literatur an:

Filme

Die Filmförderung ist in erster Linie Sache des Kantons und des Bundes.

Die RKK vergibt im Bereich Film keine Förderbeiträge an Konzeptionierungen. Projekte in der Phase der Realisation/Postproduktion können nur dann finanziell unterstützt werden, wenn sie sich inhaltlich mit einem kulturellen Thema im engeren Sinne (künstlerische Ausdrucksformen) mit klarer regionaler Ausstrahlung befassen.

Spartenübergreifende Projekte können innerhalb jeder Beitragsart - je nach Ausrichtung des Projektes - berücksichtigt werden.

Nicht unterstützt werden

Änderungen vorbehalten.